Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.
Der fachübergreifende Arbeitskreis Phosphor im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Hinweise zur PhosphorrückgewinnungÖffnet sich in einem neuen Fenster erarbeitet, die einen Überblick über Pflichten, Fristen und Optionen geben. Die Hinweise werden regelmäßig fortgeschrieben und neuen Entwicklungen angepasst.
Auf dem Markt existieren bereits vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren. Die Wahl des Verfahrens richtet sich stark nach den regionalen und örtlichen Gegebenheiten vor Ort. Wesentliche Kriterien für die Bewertung des Rückgewinnungsverfahrens und Kreislaufführung des Pflanzennähstoffs Phosphor sind der Nährstoffreichtum, die Pflanzenverfügbarkeit und die Schadstoffarmut des Rezyklats.
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) hat im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums in einem Gefäßversuch die Pflanzenverfügbarkeit von Recyclingphosphaten in einem Leistungsvergleich zu Triple Superphosphat (TSP) sowie im Vergleich zu Klärschlamm durchgeführt. Es wurden vier Rezyklate und zwei Klärschlämme in die Versuchsreihe aufgenommen.
In einer zweiten Versuchsreihe wurde 2021 ein noch breiteres Spektrum untersucht. Die Rezyklate unterschieden sich zum Teil deutlich in ihrer Düngewirkung. Ferner konnte gezeigt werden, dass die Wasserlöslichkeit des Phosphats im Rezyklat für eine Prognose der Düngewirksamkeit kein geeigneter Indikator ist. Lesen Sie mehr dazu im Abschlussbericht „P-Düngewirksamkeit von Klärschlamm-Rezyklaten“.